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Studienberatung
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2. Ihr Berufswunsch, Steuerberater(in) zu werden, sollte eindeutig und zweifelsfrei sein
Neben den formalen Voraussetzungen nach § 36 Abs.1 u. Abs.2 StBerG und den
fachlichen Voraussetzungen nach § 37a Abs.3 StBerG müssen Sie unbedingt die
persönlichen Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung erfüllen:
Widerstandsfähigkeit - Ausdauer - Fleiß - Intelligenz (in dieser Reihenfolge)
- Für das Prüfungsjahr müssen Sie sicherstellen, daß es neben der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung keine anderen wesentlichen Interessen gibt
- Sie müssen Ihr soziales Umfeld im Prüfungsjahr auf die immense Belastung (kaum mehr Zeit für private Dinge, Nervosität ab April/Mai, Angstzustände, Gereiztheit) einstimmen
- Sie müssen unter allen Umständen im Prüfungsjahr Klausuren unter Prüfungsbedingungen schreiben (d.h. jedesmal 6 Stunden arbeiten, nicht in die Lösung sehen)
- Schließlich müssen Sie den unbedingten Wunsch haben, Steuerberater(in) werden zu wollen
Diese Ausführungen sollen Sie zum Nachdenken veranlassen, denn das Bestehen der Steuerberaterprüfung ist in hohem Maße auch ein mentaler Sieg des erfolgreichen Prüflings
über sich selbst.
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