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Studienberatung



2. Ihr Berufswunsch, Steuerberater(in) zu werden, sollte eindeutig und zweifelsfrei sein

Neben den formalen Voraussetzungen nach § 36 Abs.1 u. Abs.2 StBerG und den fachlichen Voraussetzungen nach § 37a Abs.3 StBerG müssen Sie unbedingt die persönlichen Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung erfüllen:

Widerstandsfähigkeit - Ausdauer - Fleiß - Intelligenz (in dieser Reihenfolge)

  • Für das Prüfungsjahr müssen Sie sicherstellen, daß es neben der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung keine anderen wesentlichen Interessen gibt
  • Sie müssen Ihr soziales Umfeld im Prüfungsjahr auf die immense Belastung (kaum mehr Zeit für private Dinge, Nervosität ab April/Mai, Angstzustände, Gereiztheit) einstimmen
  • Sie müssen unter allen Umständen im Prüfungsjahr Klausuren unter Prüfungsbedingungen schreiben (d.h. jedesmal 6 Stunden arbeiten, nicht in die Lösung sehen)
  • Schließlich müssen Sie den unbedingten Wunsch haben, Steuerberater(in) werden zu wollen

Diese Ausführungen sollen Sie zum Nachdenken veranlassen, denn das Bestehen der Steuerberaterprüfung ist in hohem Maße auch ein mentaler Sieg des erfolgreichen Prüflings über sich selbst.
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