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Berufsbilder
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Prüfungsinhalte der Steuerfachangestelltenprüfung § 8 Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten
I. Schriftliche Abschlußprüfung
- Steuerwesen (insbesondere)
- Steuern vom Einkommen und Ertrag (ESt, GewSt u. KSt)
- Steuern vom Umsatz
- Abgabenordnung
- Rechnungswesen
- Buchführung
- Jahresabschluß
- Wirtschafts- und Sozialkunde (insbesondere)
- Arbeitsrecht und soziale Sicherung
- Schuld- und Sachenrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Finanzierung
II. Mündliche Abschlußprüfung
- Das Prüfungsfach "Mandantenorientierte Sachbearbeitung" besteht aus einem Prüfungsgespräch, in dem der
Prüfling zeigen kann, daß er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann.
- Hauptgebiete
- allgemeines Wirtschafts- und Steuerrecht
- Einzelsteuerrecht
- Durchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze
- Rechnungslegung
- Zeitlicher Umfang
- Das Prüfungsgespräch soll nicht mehr als 30min. dauern.
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